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   BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88   

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https://dejure.org/1989,11500
BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88 (https://dejure.org/1989,11500)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1989 - 2 B 104.88 (https://dejure.org/1989,11500)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1989 - 2 B 104.88 (https://dejure.org/1989,11500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Entlassung eines Beamten auf Widerruf vor Beendigung des Vorbereitungsdienstes - Entlassung bei ernstlichen Zweifeln am Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn - Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss entgegen dem Widerspruch des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß der Beamte auf Widerruf jederzeit durch Widerruf entlassen werden kann, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (vgl. BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; 62, 267 [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 12/80]).

    Bestehen ernsthafte Zweifel daran, daß der Beamte auf Widerruf das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Beamtenlaufbahn erreichen kann - insbesondere weil er unzulängliche Leistungen erbringt oder begründete Zweifel an seiner Eignung für die angestrebte Laufbahn bestehen -, so kann er aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden (vgl. BVerwGE 62, 267 [BVerwG 09.06.1981 - 2 C 48/78] m.w.N.).

  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß der Beamte auf Widerruf jederzeit durch Widerruf entlassen werden kann, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (vgl. BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; 62, 267 [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 12/80]).
  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 12.80

    Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unter (anteilmäßiger)

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß der Beamte auf Widerruf jederzeit durch Widerruf entlassen werden kann, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (vgl. BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; 62, 267 [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 12/80]).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88
    Das Berufungsgericht hatte eine im Ermessen des Dienstherrn stehende Entscheidung gerichtlich zu überprüfen, nicht aber sich ein eigenes Bild von der Eignung der Klägerin für die angestrebte Laufbahn als Realschullehrerin zu machen (vgl. auch BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88
    Das Vorbringen in der Beschwerdeschrift läßt nicht erkennen, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß der Beamte auf Widerruf jederzeit durch Widerruf entlassen werden kann, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (vgl. BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; 62, 267 [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 12/80]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88
    Das Vorbringen in der Beschwerdeschrift läßt nicht erkennen, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Es genügt jeder sachliche, d.h. nicht willkürliche Grund (BVerwG, Beschluss vom 27.01.1989 - 2 B 104/88 -, juris; Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48/78 -, BVerwGE 62, 267 -275, Rn. 20; Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Std. Sept. 2016, § 23 BeamtStG Rn. 166, Reich, BeamtStG , 2. Aufl., § 23 Rn. 28).
  • VG Hannover, 06.03.2024 - 2 B 512/24

    Beamtenverhältnis auf Widerruf; charakterliche Eignung; Entlassung;

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtsgrundsätzlich geklärt, dass ein Beamter auf Widerruf jederzeit durch Widerruf entlassen werden kann, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (vgl. ( BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1989 - 2 B 104/88 -, juris, m.w.N.).
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